Freitag, 24. Februar 2006

Der treintaytres (II)

José María Aznar äußert sich a favor von Felipe Calderón und schon springen nicht allzu wohlwollende Mexicaner auf und schreien: "¡El 33! ¡Gachupín traídor! ¡Sáquenlo del país!"

Heute schreibt ALT1040 zum Thema (Besitzer Eduardo Arcos ist selbst Ecuadorianer und damit direkt betroffen) und hat eine Erklärung einer angesehenen mexicanischen Anwalts-Kanzlei parat.
Fazit: Nicht so schnell mit den Pferden, liebe Mexicaner.

Ich übersetze Teile:
    "Wenn ein Ausländer seine Meinung über das nationale politische Leben abgibt, verleitet der Artikel 33 im allgemeinen dazu, dass Personen, denen diese Meinung nicht gefällt, denken: 'Dieser Mensch muß ausgewiesen werden, weil er Ausländer ist und sich in unsere interne Politik einmischt.' Es ist, aus legaler Sicht betrachtet, falsch, so etwas zu sagen.

    Zwei der Rechte, die jede Person auf mexicanischem Territorium genießt, sind die der Verfassungs-Artikel 6 und 7. Diese beiden Artikel erlauben freie Meinungs-Äußerung und Presse in Mexico.

    Es gibt Leute, die innerhalb der Miß-Interpretationen den Artikel 9 in Relation mit dem Artikel 33 setzen wollen und sagen, Ausländer dürften nicht ihre Meinung bezüglich der Politik in Mexico äußern. Wenn wir aber denText beider Artikel genauer ansehen, bemerken wir, dass der Artikel 9 besagt, dass Ausländer sich nicht organisieren dürfen, um am politischen Leben teilzunehmen, während der Artikel 33 klarstellt, dass Ausländer sich keinesfalls in das politische Leben einmischen dürfen. In diesem Zusammenhang stellt man fest, dass seine Meinung äußern oder seine Ideen mitteilen nicht das gleiche ist wie sich in politische Dinge einmischen. Der Begriff "Einmischen" bedeutet "Teilnehmen an einer Sache oder Geschäft, besonders wenn es keinen Grund dazu gibt"; also ist eine einfache Meinungsäußerung sehr weit entfernt von einer Einmischung in eine politische Sache."

1 Kommentare:

Anonymous Anonym schrieb...

Also ich seh da keine Haarspalterei. Ich habe mich eh gefragt, ob das mit dem §33 ernst gemeint sei, denn dann dürfte es ja auch keine ausländischen Korrespondenten geben, die über die politischen Vorgänge berichten und evtl. Stellung beziehen. Und Roland wäre auch schon lange ausgewiesen ;)

Was natürlich nicht heisst, dass sich der §9 und das Recht auf freie Meinungsäußerung schon auf breiter Basis durchgesetzt hätten...

24. Februar 2006 um 13:31  

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