Mittwoch, 24. Mai 2006

Staatsangehörigkeit und Menschenrechte

In Mexico muß man, wenn man als Ausländer die mexicanische Staatsangehörigkeit annimmt, seine ursprüngliche(n) Staatsangehörigkeit(en) aufgeben (Artikel 19 der Ley de Nacionalidad), was im Extremfall dazu führen kann, dass man sie verliert und damit keine Staatsbürgerschaft hat, wenn man die für mexicanos naturalizados unverhältnismäßig strikten Auflagen nicht erfüllt (Artikel 37 der Constitución Política de los Estados Unidos Mexicanos).

Das widerspricht klar der Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO, die Mexico ebenfalls unterschrieben hat:
Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.