Mittwoch, 10. Januar 2007

Nix doppelte Staatsbürgerschaft!

- Newsflash - ;-)

Soeben lese im tagesschau.de-Newsletter folgendes (ich zitiere):
Karlsruhe billigt Ausbürgerung wegen Doppelpass
Eingebürgerte ehemalige Ausländer verlieren ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu Recht, wenn sie nachträglich ihre frühere Staatsbürgerschaft wieder annehmen. Damit urteilte das Bundesverfassungsgericht nun gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Von der Entscheidung könnten zehntausende Staatsbürger betroffen sein.

Die Betonung liegt wohl auf "ehemalige Ausländer"; trotzdem sehe ich Konsequenzen für alle Deutschen, die eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen wollen (wie z.B. die mexicanische).

Oder denke ich da verkehrt?

P.S. Was durch das Gericht entschieden wurde, macht eins klar: auch in Deutschland gibt es Staatsbürger erster und zweiter Klasse - erster Klasse sind geborene Deutsche; zweiter Klasse eingebürgerte.
Das ist beruhigend - also erscheint Mexico gar nicht mehr so ungerecht. ;-)

(der komplette Artikel)

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3 Kommentare:

Blogger SanNicolas schrieb...

Ich persönliche sehe momentan keinen Nutzen in einer mexikansischen Staatsbürgerschaft für mich, noch habe ich das Bedürfnis danach.
Auch falls es in Deutschland Staatsbürger zweiter Klasse geben sollte, was ich bezweifele, so besteht doch weiterhin ein riesiger Unterschied zwischen der mexikanischen und der deutschen Ausländergesetztgebung.

11. Januar 2007 um 20:39  
Blogger Kaja schrieb...

Ok, soweit klar... es gibt also keine doppelte staatsbürgerschaft...hm... brauche ich die mexikanische staatsbürgerschaft um dort (frei) arbeiten zu können bzw. bin ich dann dort eingeschränkt? habt ihr mal einen link im netz, wo ich mich in das mexikanische recht ein wenig einlesen kann? geht auf spanisch aber bei dem paragraphengewusel bevorzuge ich wohl noch deutsch. bin völlig neu auf diesem gebiet und freue mich über unterstützung. danke

29. Januar 2007 um 07:49  
Blogger rolandmex schrieb...

Wie in allen anderen Ländern der Welt auch liegt das vorrangige Interesse der mex. Regierung darin, die eigenen Staatsbürger in Brot und Arbeit zu haben. Das heißt, Ausländern werden soweit möglich viele Steine in den Weg gelegt, um es schwerer zu machen und abzuschrecken.

Konkret: Du brauchst entweder genügend Geld (US$50.000,-), um investieren zu können oder Du hast einen nationalen Arbeitgeber, der nachweisen kann, dass ein Mexicaner nicht das machen kann, was Du kannst und daher eine auf zunächst ein Jahr befristete Arbeitserlaubnis (FM3) für Dich bekommt.
So sieht das grob aus.

Für mehr Info schnüffle mal bei der Mexico-Community unter "Recht" nach und stöbere in entsprechenden Beiträgen.

29. Januar 2007 um 11:48  

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