Mittwoch, 2. Januar 2008

Nicht kreditfähig (IV) / dispositivo de geolocalización (II)

...und die Geschichte geht weiter:

Ihr seht, wir sind doch bei Toyota Pachuca geblieben.
Warum? Na, meine Frau bestand auf diesem Modell (und hat als Anzahlungs-Zahlerin ein kräftiges Wörtchen mitzureden) und bei den anderen Toyota-Händlern in der Umgebung des D.F. ist die Warteliste noch länger.

Jetzt kommt's: bei anderen Toyota-Händlern wird der geforderte (ich zitiere) "Dispositivo de Geolocalización o de Georeferenciación Satelital Radioeléctrico o de tecnología similar" nur gegen Aufpreis und in Verbindung mit einem Service-Vertrag vorgenommen.
Kostenpunkt für ein Jahr: mehr als 6.000 Pesos; für fünf Jahre: > 10.000 Pesos.

Wozu sollte ich einen Service-Vertrag haben, wenn ich nur das vom Gesetz geforderte Gerät will, welches ich mir sicherlich für weit weniger Geld besorgen und einbauen lassen kann?

Ich sollte wohl eher die im Kreditvertrag verankerte Autoversicherungs-Firma fragen, wieviel Rabatt ich bekomme, wenn ich diesen Service habe; schließlich haben sie eine extrem große Sicherheit, dass, falls das Auto gestohlen wird, es auch wieder gefunden wird und sie dadurch die Auszahlung der Versicherungssumme sparen - "vermindertes Versicherungs-Risiko" heißt sowas.

Also lassen wir das mit dem GPS und sehen, wie wir das regeln.
Wenn man den schwammig formulierten Reglamento-Text mal genauer anguckt müßte es doch auch reichen, wenn ich mein Garmin GPS oder meinen ALDI-Navi im Auto herumliegen habe; schließlich sind beide Dispositivos de Geolocalización und mit einem Knopfdruck zeige ich jedem Polizisten, dass ich mich selber "geolokalisieren" kann - oder etwa nicht?

Eins ist sicher: frische Wischer diese Geschichte ist noch nicht zu Ende. Man darf gespannt sein... ;-)

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