Bald Doppel-Staatsbürgerschaft möglich?
Das Staatsbürgerschafts-Recht wurde 1999 dahingehend reformiert, dass Einwanderer-Kinder bei Geburt in Deutschland automatisch Deutsche wurden und sich an ihrem 18. Geburtstag für eine ihrer Staatsbürgerschaften entscheiden müßten; auch Unter-10-Jährige Ausländerkinder konnten auf Antrag Deutsche werden.
So. Nun laufen die Fristen für die ersten ab, und keiner (oder nur wenige) wollen sich entscheiden müssen (was in gewisser Weise verständlich ist).
Was dabei interessant werden könnte, ist, dass eine 18-jährige Deutsch-Türkin dagegen klagen und -wenn nötig- bis vor's Bundesverfassungsgericht ziehen will; das Argument: "Recht auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit".
Ich schreibe "könnte", weil das möglicherweise auch Auswirkungen auf das Staatsbürgerschaftsrecht an sich haben könnte. Konkret: wenn Recht wirklich konsequent angewandt wird, sollte es möglich sein, in Zukunft die mex. Staatsbürgerschaft annehmen zu können, ohne dass wir die deutsche verlieren.
Jetzt heißt's abwarten. Zuerst, um zu sehen wie weit die junge Dame kommt und dann, inwiefern sich die Gesetzeslage bzw. die Anwendung des Gesetzes ändert.
(Mehr dazu im Spiegel-Online-Artikel Einwandererkinder: Das Ende der Doppelpässe)
Labels: aus dem internet, auswandern, behörden, im ausland, migration, persönliches, politisches
2 Kommentare:
Wenn Recht wirklich konsequent angewandt wird, sollte es möglich sein, in Zukunft die mex. Staatsbürgerschaft annehmen zu können, ohne dass wir die deutsche verlieren.
Wenn meine Oma zwei Räder hätte, wäre sie ein Motorrad!
Die Oma eines Freundes aus Kindertagen sagte immer:
"Wenn das Wörtchen 'wenn' nicht wär', wär' mein Vater Millionär."
Übrigens: ohne Motor wäre selbst Deine Oma kein Motorrad, lieber Peter. Zumal die Räder ja auch hintereinander und noch andere Kriterien erfüllt sein müßten.
;-)
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